Master-Studium Audit & Tax (akkreditiert durch den Wissenschaftsrat)

In drei Schritten zum Master-Studium Audit & Tax an die Hochschule Fresenius


Schritt 1: Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Hochschule Fresenius in Köln ein Hochschulstudium aufnehmen zu können, müssen Studienbewerber die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen. Diese wird nachgewiesen durch:

  1. ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS-Punkten oder einen erfolgreichen Abschluss eines vergleichbaren Studiums,
  2. die Ableistung eines halben Jahres Tätigkeit gem. § 9 Abs. 1 WPO und eines halben Jahres Prüfungstätigkeit gem. § 9 Abs. 2 WPO (Praxiszeit) nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und vor Beginn des Masterstudiengangs,
  3. hinreichende Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache,
  4. das Bestehen einer Zugangsprüfung mit wirtschaftsprüfungsrelevanten Anteilen, die dem Niveau eines wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums entspricht.

 

Schritt 2: Bewerbung
Folgende Unterlagen sind durch die Studienbewerber verbindlich und vollständig einzureichen:

  1. Bewerbungsbogen (Download)
  2. Amtlich beglaubigte Abschrift der Hochschulzugangsberechtigung und des Bachelor-/Diplom-Zeugnisses sowie der Bachelor-/Diplom-Urkunde
  3. Nachweis über mindestens einjährige Praxiszeit
  4. Unterzeichneter tabellarischer Lebenslauf
  5. Lichtbild (Rückseite bitte mit Namen versehen)
  6. Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  7. Versicherungsbescheinigung oder die Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Studenten, die an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Studienbewerber müssen sich somit vor der ordnungsgemäßen Einschreibung mit ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um die erforderliche Versicherungsbescheinigung zu erhalten. Studienbewerber, die als Mitglied oder Familienangehörige bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, benötigen eine Befreiungsbescheinigung. Diese wird, unter Vorlage des Versicherungsnachweises der privaten Krankenversicherung, ausschließlich von einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt. (Versicherungsbescheinigungen privater Krankenkassen, Nachweise über Mitgliedszeiten, Kopien der Versichertenkarten etc. können leider nicht berücksichtigt werden.)

    Ein ausführliches Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten sowie ein Muster der geforderten Versicherungsbescheinigung, welches Sie beispielhaft Ihrer Krankenversicherung vorlegen können, stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Info-Hotline 0800 / 3 400 400 - wir helfen Ihnen gerne und freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Schritt 3: Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung in Gestalt zweier jeweils vierstündiger Klausuren erstreckt sich gemäß dem Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO insbesondere auf die Gebiete Allgemeine BWL, Angewandte BWL, Grundlagen der VWL, Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik (Klausur 1)  sowie Betriebliches Rechnungswesen, Grundlagen der wirtschaftlich relevanten Teile des Rechts, Grundlagen der Wirtschaftsinformatik sowie Grundlagen der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer (Klausur 2). Zum Zeitpunkt der Zugangsprüfung muss mindestens ein Jahr Berufspraxis vorliegen.

An dieser Stelle finden Sie einen Leitfaden zur Zugangsprüfung, den der Zugangsprüfung zugrundliegenden Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO der WPK sowie eine Auswahl an Musterklausuren.

 

Bitte melden Sie sich für die Zugangsprüfungen bei Frau Sabrina Hielscher (hielscher@hs-fresenius.de, Tel. 0221 - 97 31 99 43) an. Für alle weiteren Fragen zur Zugangsprüfung ist die Studienberatung unter der Tel. 0211 - 97 31 99 55 gerne für Sie da.


Zusätzlich zur Zugangsprüfung absolvieren Sie ein persönliches Gespräch mit der akademischen Leitung des Studiengangs.

Die Hochschule bietet Ihnen zudem einen Orientierungskurs an, damit Sie sich vor Ort persönlich über das Lehr- und Lernangebot unserer Hochschule informieren und Dozenten des Master-Studiengangs kennenlernen können. Gleichzeitig erhalten Sie dabei die Gelegenheit, ihren Kenntnisstand im Hinblick auf das Studium bzw. die Zugangsprüfung einer kritischen Selbstprüfung zu unterziehen.
Der Kurs wird Ihnen an dieser Stelle zeitnah angekündigt.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier als zulässiges Hilfsmittel eine Formelsammlung zur Verfügung:

Sie haben noch Fragen zur Zugangsprüfung? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter unserer kostenlosen Info-Hotline 0800 / 3 400 400 - wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Geschafft - Herzlich Willkommen!
Nach Auswertung der Zugangsprüfung und Vergabe der Studienplätze durch die Zulassungskommission (Ende Februar) erhalten die angenommenen Studienbewerber mit der Zusage den Studienvertrag. Diese Unterlagen sind nach Erhalt innerhalb von zwei Wochen unterschrieben zurückzusenden. Andernfalls wird der zugeteilte Studienplatz an einen Studienbewerber aus der Warteliste vergeben.

Nach Unterzeichnung und Übersendung des Studienvertrages erfolgt eine Vollständigkeitsprüfung Ihrer eingereichten Bewerbung. Sofern alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, erfolgt die Einschreibung in die Matrikelliste der Hochschule Fresenius.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse
Hochschule Fresenius
Stichwort: Masterbewerbung
Im MediaPark 4c
D - 50670 Köln

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen!